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Grundstudium


Sicher hast du schon von ihr gehört: der berüchtigten Prüfungsordnung!

Sie ändert sich eigentlich ständig und verstehen tut sie auch niemand so richtig. Aber keine Sorge, das Wichtigste bleibt immer gleich:


Im Regelfall schließt ihr das Grundstudium nach 3 Semestern mit dem Bestehen der Zwischenprüfung ab. Hierfür müsst ihre folgende Leistung erbringen:

An der Freien Universität


  • Am Ende jedes Semesters werden in allen drei Hauptfächern (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht) Klausuren angeboten. Pro Fach müsst ihr hiervon zwei bestehen.
  • Ihr müsst eine Klausur in einem Grundlagenfach (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Methodenlehre) bestehen.
  • Außerdem braucht ihr eine bestandene propädeutische Hausarbeit, wahlweise im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht oder im Strafrecht.

An der Humboldt Universität


  • Am Ende jedes Semesters werden in allen drei Hauptfächern (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht) Klausuren angeboten. Von diesen Neunen müsst ihr Acht bestehen.
  • Ihr braucht noch eine bestandene Klausur in einem Grundlagenfach (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Methodenlehre)
  • Außerdem wird in jedem der Hauptfächer eine Hausarbeit geschrieben. Zwei von diesen Dreien müsst ihr bestehen.

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